Bahnwesen
Einführung

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Eisenbahn, was ist das?   Es gibt dafür eine exakte Definition:

Definition für den Begriff „Eisenbahn“ durch das AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) in § 1 der Fassung vom 29.03.1951:

(1) Eisenbahnen im Sinne dieses Gesetzes sind Schienenbahnen mit Ausnahme der Straßenbahnen und der nach ihrer Bau- und Betriebsweise ähnlichen Bahnen, der Bergbahnen und sonstiger Bahnen besonderer Bauart. (2) Die beteiligten Landesverkehrsbehörden entscheiden, soweit es sich nicht um bundeseigene Schienenbahnen handelt, ob und inwieweit eine Bahn zu den Eisenbahnen zu rechnen ist.

Einteilung und Definition von Bahnen und Gleisen                        

Hauptbahn: Strecken von großer verkehrlicher Bedeutung; verbindet wichtige Punkte im Streckennetz und dient der Bewältigung großer Hauptverkehrsströme. Technische Ausstattung und bauliche Gestaltung gestatten hohe Geschwindigkeiten, dichte Zugfolge und schwere Güterzüge.

Nebenbahn: Strecken von geringer verkehrlicher Bedeutung; leitet kleinere Verkehrsströme, Zubringerverkehr, zu den Hauptbahnen. Technische Ausstattung und bauliche Gestaltung gestatten geringere Fahrgeschwindigkeiten. Nebenbahnen werden in Normalspur-  und Schmalspurbahn unterschieden.

Hauptgleis: Gleise mit regelmäßigen Zugverkehr. Als Hauptgleise gelten Einfahr-, Ausfahr-, Überhol- und Kreuzungsgleise  der Bahnhofsanlagen. Hauptgleise der freien Strecke die abzweigungsfrei ihre Fortsetzung durch die Bahnhöfe finden, sind durchgehende Hauptgleise.

Nebengleis: Alle übrigen Gleise, wie Abstell-, Lade- und Rangiergleise.

Bahnhof:  Ein Bahnhof ist durch die jeweiligen Einfahrsignale begrenzt. Er besitzt mindestens eine Weiche ist dadurch gekennzeichnet, das Züge beginnen und enden können.

Haltepunkt: Haltestelle zum Ein- und Aussteigen. Kann auch nur Bedarfsweise eingerichtet werden.

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